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Zentralstelle 2. Säule: Ablauf, Dauer und Kosten der Anfrage

Klarsicht Ratgeber · Stand 25.09.2026 · Quellen: Art. 24a bis 24f FZG, https://www.sfbvg.ch

Die Zentralstelle 2. Säule ist die Auskunftsstelle für alle, die nicht mehr wissen, wo ihr Pensionskassengeld liegt. Sie gehört zum Sicherheitsfonds BVG, einer Einrichtung des Bundes, und ist für Sie kostenlos. Hier steht, wie die Anfrage abläuft, und unten der Text, den Sie dafür brauchen.

Was die Zentralstelle weiss

Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen müssen der Zentralstelle melden, zu welchen Versicherten sie keinen Kontakt mehr haben, und ebenso, welche Guthaben sie führen (Art. 24a ff. FZG). Die Zentralstelle gleicht diese Meldungen mit Ihrer Anfrage ab. Sie sieht also, welche Einrichtung ein Guthaben auf Ihren Namen führt. Den Betrag sieht sie nicht, den erfahren Sie bei der Einrichtung selbst.

Was Sie schicken

Legen Sie der Anfrage eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes bei. Ohne Ausweis gibt die Zentralstelle keine Auskunft, weil sie sonst fremde Vorsorgedaten preisgeben würde.

Die Anfrage geht per Post an: Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle, Postfach 1023, 3000 Bern 14. Ob die Zentralstelle zusätzlich einen Online-Weg anbietet, steht auf www.sfbvg.ch.

Vorlage: Anfrage an die Zentralstelle

[Vorname Nachname]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]

Zentralstelle 2. Säule
Sicherheitsfonds BVG
Geschäftsstelle
Postfach 1023
3000 Bern 14

[Ort], [Datum]

Anfrage nach Vorsorgeguthaben (Art. 24d FZG)

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bitte Sie um Auskunft, ob Vorsorge- oder Freizügigkeitsguthaben auf meinen Namen gemeldet sind.

Name, Vorname: [Nachname, Vorname]
Frühere Namen: [Ledigname, frühere Namen, oder «keine»]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
AHV-Nummer: [756.xxxx.xxxx.xx]

Frühere Arbeitgeber, soweit bekannt:
[Firma, Ort, von bis]
[Firma, Ort, von bis]

Beilage: Kopie meines amtlichen Ausweises

Bitte teilen Sie mir mit, welche Einrichtungen ein Guthaben auf meinen Namen führen.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Einfacher geht es mit unserer geführten Suche: Sie füllen Ihre Angaben ein, der Text entsteht fertig ausgefüllt, auf Ihrem Gerät.

Wie die Antwort aussieht

Die Zentralstelle antwortet schriftlich. Entweder mit einer Liste der Einrichtungen, die ein Guthaben auf Ihren Namen gemeldet haben, mit Adresse. Oder mit der Mitteilung, dass nichts gemeldet ist. Letzteres heisst nicht zwingend, dass es nichts gibt: Eine Einrichtung, die noch Kontakt zu Ihnen hat, muss Sie nicht als «kontaktlos» melden. Kennen Sie einen früheren Arbeitgeber, fragen Sie zusätzlich direkt bei dessen Kasse nach.

Wie lange die Antwort dauert, hängt vom Aufkommen bei der Zentralstelle ab. Sie nennt keine feste Frist. Kommt nach einigen Wochen nichts, dürfen Sie nachfragen.

Und dann?

  1. Jede genannte Einrichtung anschreiben und einen aktuellen Kontoauszug verlangen. Ausweiskopie beilegen, aktuelle Adresse mitteilen.
  2. Sind Sie heute in einer Pensionskasse versichert, müssen Sie das gefundene Guthaben dort einbringen (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Die Kasse hilft beim Überweisen.
  3. Sind Sie es nicht, entscheiden Sie, wo das Geld künftig liegt: Guthaben gefunden: was jetzt sinnvoll ist.
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