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Haben Sie irgendwo noch Pensionskassengeld?

Jedes Mal, wenn Sie eine Stelle verlassen haben, musste Ihre Pensionskasse Ihr Guthaben weitergeben. Meistens ging es an die nächste Kasse. Manchmal blieb es liegen: auf einem Konto, das Sie nie angeschaut haben, oder bei einer Stiftung, von der Sie nie gehört haben. Dieses Geld gehört weiterhin Ihnen, und es lässt sich finden. Mit einem Brief, kostenlos.

Die geführte Suche Fünf Etappen: Ihr Erwerbsweg, die Orte, an denen Geld liegen kann, Ihre Angaben, der fertige Anfragetext an die Zentralstelle 2. Säule, und was danach kommt. Alles bleibt auf Ihrem Gerät. Suche starten

Die drei Orte, an denen Geld liegen kann

Die Pensionskasse eines früheren Arbeitgebers

Wenn beim Stellenwechsel niemand gesagt hat, wohin das Geld soll, kann es dort geblieben sein oder auf ein Konto gewandert sein, von dem Sie nichts wissen.

Was Sie tun: Frühere Arbeitgeber oder deren Pensionskasse anschreiben. Die Zentralstelle 2. Säule nennt Ihnen die Einrichtungen, wenn Sie die Namen nicht mehr kennen.

Mehr dazu im Ratgeber

Ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice

Wer aus einer Pensionskasse austritt, ohne in eine neue einzutreten, bekommt das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Police bei einer Versicherung. Nach einem Umzug reissen Kontoauszüge oft ab.

Was Sie tun: Alte Unterlagen nach «Freizügigkeit» durchsuchen. Bank oder Versicherung anschreiben. Sonst: Zentralstelle 2. Säule.

Mehr dazu im Ratgeber

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Meldet sich niemand, überweist die Pensionskasse das Geld von Gesetzes wegen dorthin. Das ist der häufigste Ort für vergessenes Geld.

Was Sie tun: Direkt bei der Auffangeinrichtung nachfragen oder über die Zentralstelle 2. Säule, die auch diese Guthaben kennt.

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Der eine Weg, der alle drei abdeckt

Alle Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen müssen der Zentralstelle 2. Säule melden, mit wem sie den Kontakt verloren haben. Eine schriftliche Anfrage dort, mit Ausweiskopie und AHV-Nummer, sagt Ihnen, welche Einrichtungen Geld auf Ihren Namen führen. Die Auskunft ist kostenlos. Unsere Suche schreibt Ihnen den Anfragetext fertig; absenden tun Sie ihn selbst, denn Auskunft bekommt nur die versicherte Person.

Kurz beantwortet

Was ist ein Freizügigkeitsguthaben?

Ihr Pensionskassengeld, solange es nicht in einer Pensionskasse liegt. Es entsteht, wenn Sie aus einer Kasse austreten, ohne in eine neue einzutreten, und wird auf einem Freizügigkeitskonto, in einer Police oder bei der Auffangeinrichtung geführt.

Woher weiss ich, ob ich vergessenes Pensionskassengeld habe?

Sicher wissen Sie es erst nach einer Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule. Wahrscheinlich ist es, wenn Sie einmal eine Stelle verlassen haben, ohne gleich eine neue anzutreten, im Ausland waren, geschieden sind oder vor 1995 gearbeitet haben.

Was kostet die Suche?

Nichts. Die Auskunft der Zentralstelle 2. Säule ist kostenlos, ebenso der Kontoauszug bei der Einrichtung. Unsere geführte Suche ist kostenlos und ohne Anmeldung, nichts davon verlässt Ihr Gerät.

Was braucht die Zentralstelle von mir?

Name mit früheren Namen, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Ihre Adresse und eine Kopie Ihres Ausweises. Frühere Arbeitgeber helfen, sind aber freiwillig.

Sucht Klarsicht das Geld für mich?

Nein, und das kann auch niemand sonst: Die Zentralstelle gibt Auskunft nur der versicherten Person selbst, mit Ausweis. Wir zeigen Ihnen, wo Sie suchen müssen, und schreiben die Anfrage mit Ihnen fertig. Absenden tun Sie sie selbst.

Was passiert mit meinen Eingaben in der geführten Suche?

Sie bleiben in Ihrem Browser. Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer werden nicht gespeichert und nicht gesendet; der Anfragetext entsteht auf Ihrem Gerät. Wenn Sie die Seite neu laden, sind die Eingaben weg.

Wie lange dauert es, bis ich das Geld habe?

Die Zentralstelle antwortet schriftlich, ohne feste Frist. Danach verlangen Sie bei der genannten Einrichtung einen Kontoauszug. Ausbezahlt wird das Geld nur in den gesetzlichen Fällen; sonst bleibt es in der Vorsorge, aber unter Ihrer Kontrolle.

Verjährt vergessenes Pensionskassengeld?

Nicht so schnell. Spätestens zehn Jahre nach dem Referenzalter geht es an den Sicherheitsfonds BVG, und auch dort können Sie es noch geltend machen.

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