Klarsicht
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Ihre Suche nach Freizügigkeitsguthaben

Ihr Erwerbsweg

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Es gibt kein Richtig oder Falsch; daraus ergibt sich, an welchen Orten bei Ihnen Geld liegen kann. Nichts davon wird gespeichert oder gesendet.

Wo Ihr Geld liegen kann

Ihre Angaben für die Anfrage

Das braucht die Zentralstelle, um Sie zuzuordnen. Die Angaben bleiben in Ihrem Browser und stehen nur im Anfragetext, den Sie gleich bekommen. Wenn Sie die Seite neu laden, sind sie weg.

Die AHV-Nummer steht auf Ihrer Krankenkassenkarte und auf dem AHV-Ausweis. Sie beginnt mit 756.

Frühere Arbeitgeber freiwillig, hilft der Zentralstelle beim Zuordnen

Ihr Anfragetext

Fertig ausgefüllt. Kopieren Sie den Text in ein Textprogramm oder drucken Sie ihn direkt, unterschreiben Sie ihn, legen Sie die Ausweiskopie bei.


    

So schicken Sie die Anfrage ab

  1. Beilage: Legen Sie der Anfrage eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes bei. Ohne Ausweis gibt die Zentralstelle keine Auskunft, weil sie sonst fremde Vorsorgedaten preisgeben würde.
  2. Per Post an: Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle, Postfach 1023, 3000 Bern 14
  3. Oder über den Anfrageweg auf www.sfbvg.ch. Dort steht auch, ob die Zentralstelle zurzeit ein Online-Formular anbietet.
  4. Antwort: schriftlich, an Ihre Adresse. Sie nennt die Einrichtungen, die ein Guthaben auf Ihren Namen führen, nicht die Beträge. Kommt nach einigen Wochen nichts, fragen Sie nach.

Rechtsgrundlage der Auskunft: Art. 24a bis 24f FZG. Der Text ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung und keine Vollmacht.

Guthaben gefunden? So geht es weiter

Sobald die Antwort der Zentralstelle da ist, in dieser Reihenfolge:

  1. Jede genannte Einrichtung anschreiben. Ausweiskopie beilegen, aktuelle Adresse mitteilen, Kontoauszug mit Zinsverlauf verlangen.
  2. In einer Pensionskasse versichert? Dann müssen Sie das Guthaben dort einbringen (Art. 4 Abs. 2bis FZG). Ihre Kasse hat das Formular.
  3. Keine Pensionskasse? Konten zusammenlegen, Zins und Kosten vergleichen, den Bezug planen. Die Reihenfolge steht im Ratgeber Guthaben gefunden: was jetzt sinnvoll ist.
  4. Dafür sorgen, dass es nicht wieder verschwindet: Adressänderungen melden, Auszüge ablegen.

Persönliche Beratung, wenn Sie sie wollen

Wie Sie gefundenes Guthaben anlegen, hängt von Ihrer Situation ab: Aktienanteil, Kosten, Abstimmung mit Säule 3a und Pensionskasse, Staffelung des Bezugs, Steuern am Wohnort. Wenn Sie das mit jemandem durchgehen möchten, berät Sie die Betreiberin von Klarsicht persönlich. Das ist freiwillig und hat mit der Suche nichts zu tun; wie die Beratung vergütet wird, steht offen im Impressum.

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