Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Es gibt kein Richtig oder Falsch; daraus ergibt sich, an welchen Orten bei Ihnen Geld liegen kann. Nichts davon wird gespeichert oder gesendet.
Das braucht die Zentralstelle, um Sie zuzuordnen. Die Angaben bleiben in Ihrem Browser und stehen nur im Anfragetext, den Sie gleich bekommen. Wenn Sie die Seite neu laden, sind sie weg.
Fertig ausgefüllt. Kopieren Sie den Text in ein Textprogramm oder drucken Sie ihn direkt, unterschreiben Sie ihn, legen Sie die Ausweiskopie bei.
Rechtsgrundlage der Auskunft: Art. 24a bis 24f FZG. Der Text ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung und keine Vollmacht.
Sobald die Antwort der Zentralstelle da ist, in dieser Reihenfolge:
Wie Sie gefundenes Guthaben anlegen, hängt von Ihrer Situation ab: Aktienanteil, Kosten, Abstimmung mit Säule 3a und Pensionskasse, Staffelung des Bezugs, Steuern am Wohnort. Wenn Sie das mit jemandem durchgehen möchten, berät Sie die Betreiberin von Klarsicht persönlich. Das ist freiwillig und hat mit der Suche nichts zu tun; wie die Beratung vergütet wird, steht offen im Impressum.